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Nikolai Fedor Zutz: Ehemaliger Abofallen-Anwalt als Kandidat der DMD (Demokratische Mitte Deutschlands) aufgestellt

Wer verschiedene Zahlungsmethoden beim Online-Glücksspiel vergleichen möchte, findet in unserem Überblick aktuelle Informationen zu Online Casinos mit CashToCode. Dabei werden Einzahlung, Bedienkomfort und wichtige Bedingungen der Anbieter verständlich gegenübergestellt.

Eine Banküberweisung bleibt für viele Spieler eine vertraute Möglichkeit, Guthaben einzuzahlen. Unser Vergleich zu Online Casinos mit Banküberweisung zeigt, worauf bei Gebühren, Bearbeitungszeiten und Auszahlungsoptionen zu achten ist.

Wer eine alternative elektronische Zahlungsmethode bevorzugt, kann sich näher mit den verfügbaren Anbietern beschäftigen. Der Guide zu Online Casinos mit ecoPayz erklärt die wichtigsten Besonderheiten rund um Einzahlungen und Zahlungen.

CashToCode kann eine interessante Option für Nutzer sein, die ihre Casino-Einzahlung ohne klassische Bankkarte vornehmen möchten. Im Überblick zu CashToCode Casinos werden unter anderem Bonusangebote, Einzahlungen und Auszahlungen näher betrachtet.

Giropay wurde lange Zeit als bequeme Möglichkeit für digitale Zahlungen in Deutschland genutzt. Informationen zu Online Casinos mit Giropay helfen dabei, Zahlungsabläufe, Sicherheitsaspekte und die jeweiligen Voraussetzungen besser einzuordnen.

Für Spieler, die ecoPayz als Zahlungsmethode bevorzugen, lohnt sich ein genauer Blick auf die verfügbaren Anbieter. Der Vergleich der besten Online Casinos mit ecoPayz bietet einen kompakten Überblick über unterschiedliche Zahlungsoptionen und Konditionen.

Google Pay ermöglicht schnelle mobile Zahlungen und wird auch im digitalen Unterhaltungsbereich eingesetzt. Wer sich für Online Casinos mit Google Pay interessiert, findet dort Hinweise zu Einzahlung, Nutzung und wichtigen Rahmenbedingungen.

Bei der Auswahl eines Zahlungsweges spielen Sicherheit, Geschwindigkeit und einfache Bedienung eine wichtige Rolle. Unser Überblick über Online Casinos mit Giropay zeigt, welche Aspekte bei der Nutzung dieser Zahlungsmethode berücksichtigt werden sollten.

Mobile Geräte bieten heute einen einfachen Zugang zu zahlreichen Online-Casino-Angeboten. Der Guide zum Handy Casino mit Echtgeld und Bonus ohne Einzahlung beschäftigt sich mit mobilen Angeboten und den jeweiligen Bonusbedingungen.

Google Pay kann eine praktische Lösung für Nutzer sein, die Einzahlungen direkt über ihr mobiles Gerät abwickeln möchten. Im Test zu Online Casinos mit Google Pay werden Einzahlung, Bonusbedingungen und Auszahlungsmöglichkeiten miteinander verglichen.

Klarna ist eine bekannte Zahlungsplattform, die je nach Anbieter unterschiedliche Zahlungsfunktionen bereitstellen kann. Ein genauer Blick auf Online Casinos mit Klarna zeigt, welche Faktoren bei der Auswahl und Nutzung berücksichtigt werden sollten.

Google Pay gehört zu den mobilen Zahlungsoptionen, die eine schnelle Abwicklung digitaler Transaktionen ermöglichen können. Der Vergleich zu Online Casinos mit Google Pay liefert weitere Informationen zu Zahlungsablauf, Anbietermerkmalen und Sicherheitsaspekten.

Kreditkarten gehören weiterhin zu den etablierten Zahlungsmethoden für Online-Transaktionen. Wer sich für ein Online Casino mit Kreditkarte interessiert, kann verschiedene Anbieter hinsichtlich Einzahlung, Auszahlung und Bedingungen vergleichen.

Die Kreditkartenzahlung bietet eine vertraute Möglichkeit, Guthaben bei vielen digitalen Diensten zu verwalten. Unser Überblick über Online Casinos mit Kreditkarte zeigt, welche Punkte bei Einzahlungen und den jeweiligen Anbieterbedingungen relevant sind.

Lastschrift ist eine weitere Zahlungsart, die bei digitalen Angeboten unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden kann. Der Beitrag zum Online Casino mit Lastschrift erklärt, welche Besonderheiten bei dieser Zahlungsoption und den verfügbaren Anbietern zu beachten sind.

Der als Nachfolger von Olaf Tank aufgetretene Nikolai Fedor Zutz, welcher als Rechtsanwalt das Abofallen-Inkasso für die Gebrüder Schmidtlein unter dem Aninos Anwaltsinkasso Osnabrück und später unter KFZ – Kanzlei für Forderungsmanagement durchführte (und dabei genau wusste was er tut), ist nun „politisch engagiert“.

Einem Bericht der Neue Osnabrücker Zeitung nach wurde Nikolai Fedor Zutz als Kandidat der DMD (Demokarische Mitte Deutschlands) des Osnabrücker Ex-Grünen Michael Florysiak für den Wahlbezirk 4 in Osnabrück aufgestellt – allerdings nicht ohne entsprechenden Hinweis des Osnabrücker Grünen Michael Hagedorn.

Weiter wird im Beitrag auch auf Zutzs juristisches Engagement für eine Zion GmbH und ihren Geschäftsführer genommen, ebenso wie über die Nähe zur evangelischen Freikirche „Lebensquelle“, welche „mit der Stadt im Streit liegen“ – ist schon echt spannend, welchen Weg so mancher der abzockenden Gilde eingeschlagen hat.

Erik Hammer, ein neuer Inkasso-Jurist für die Kostenfalle habibi.de des David Jähn

Kennen Sie noch Katja Günther, die mit dem Weißwaschschein der StA München? Oder Olaf Tank, Sven Schulze, Matthias Brandes, Ralf Hasenbäumer, Georg Meyer-Wahl, Frank Michalak, Michael Bohn und Nikolai Fedor Zutz? Ja? Erik Hammer, ein neuer Inkasso-Jurist für die Kostenfalle habibi.de des David Jähn weiterlesen →

Ex-Abmahnanwalt Thomas Urmann „unbekannt nach Istanbul“ verzogen…

Wie Winfuture aktuell berichtet, hat sich der Ex-Anwalt Thomas Urmann (U+C Rechtsanwälte, Drescher–Abmahnungen, RedTube-Abmahnungen etc.) offiziell aus Regensburg „abgemeldet“. Der aktuelle Eintrag seiner Akte besagt „unbekannt nach Istanbul“ verzogen.

Mhm, hat man eigentlich schon rausgefunden, wo bspw. die Gelder aus der RedTube-Verarsche „verblieben“ sind und wer zahlt jetzt den Schadenersatz, sowohl in Sachen KVR als auch RedTube; im Endeffekt klingt das doch alles nach einem sehr guten „Deal„…

Bernhard Syndikus ist kein Rechtsanwalt mehr

Der mehrfach rechtskräftig verurteilte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus (Fall1, Fall 2) ist nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs München, welches mittlerweile auch vom BGH bestätigt wurde, nunmehr rechtskräftig aus der Anwaltschaft ausgeschlossen:

„Da die Verfehlungen des Betroffenen jedoch schwer wiegen, liegt bei der gebotenen Gesamtschau eine Gefährdung der Rechtspflege vor. Die Ausschließung aus der Anwaltschaft ist zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege geeignet, erforderlich und zumutbar.  „

Quelle: gesetze-bayern.de

Meldungen der VZ Niedersachsen: KW 40-45

Wo ich gerade noch bei der Verbraucherzentrale Nidersachsen bin, so veröffentlicht diese in ihrer Rubrik „Vorsicht Falle“ regelmäßig aktuelle Meldungen und Warnungen, die immer mal wieder einen Blick wert sind – so finde ich die nachfolgenden Einträge von der KW 40-45 durchaus erwähnenswert: Meldungen der VZ Niedersachsen: KW 40-45 weiterlesen →

Viel passiert, aber nix neues

Beim Prozess in der Sache S&K vor dem LG Frankfurt hat man es mittlerweile geschafft, zumindest mit der Verlesung der Anklage zu beginnen, ein ehemaliger S&K-Anwalt musste Privatinsolvenz anmelden und der TÜV-Süd soll beim S&K-Millionenbetrug „kräftig mitgeholfen haben„:

Der TÜV Süd hat offenbar enger mit der insolventen Immobiliengruppe S&K zusammengearbeitet als bisher bekannt. Der Skandal hatte auch Regensburg erreicht, weil Geschäftspartner und Ablegerfirmen in Regensburg angesiedelt waren.

Apropos Regensburg, erinnert sich noch jemand an die Massenabmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH durch Thomas Urmann, U+C (Urmann+Collegen), umfirmiert in Z9-Verwaltungs GmbH (hier nicht die Redtube-Massenabmahnungen)? Da hat sich auch was getan. Viel passiert, aber nix neues weiterlesen →

S&K-Prozess: Noch mehr Anträge und Vorwürfe an die Anklage

Auch am zweiten Verhandlungstag in Sachen S&K wurde die Anklageschrift wegen diverser Anträge der Verteidiger, nebst dem Vorwurf der Manipulation an die Anklage selbst, nicht verlesen.

Der Befangenheitsantrag vom ersten Verhandlungstag wurde hingegen abgewiesen. Der Prozess soll am Donnerstag, den 01.10.15 fortgesetzt werden – mit weiteren Anträgen ist zu rechnen.

Florian Schweiger (vorher Valentin Fritzmann) im Reputationsrausch

Auweia, da ist Herr Florian Schweiger (vorher Valentin Fritzmann) ja richtig aktiv gewesen, um „unliebsame“ Inhalte wenigstens aus Google zu verbannen – das muss man sich echt mal anschauen, zumal die Quellen noch vorhanden sind, siehe: Florian Schweiger (vorher Valentin Fritzmann) im Reputationsrausch weiterlesen →

Prozessauftakt in Sachen S&K: Befangenheitsantrag Nr. 1

Der Prozessauftakt in der Sache S&K vor dem LG Frankfurt endete frühzeitig wegen eines „Befangenheitsantrags“ und der Verteidiger Ulrich Endres echauffiert sich darüber, dass der fluchterprobte Angeklagte Stephan Schäfer wie ein Tanzbär vorgeführt wurde.

Ich bin ja  gespannt, ob auch Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxx und Konsorten als Zeugen geladen werden – immerhin gab es ja eine Kooperation. Wer die Wege weiter verfolgt, kommt auch hier bspw. wieder zu Florian Schweiger (vorher Valentin Fritzmann).