Bernhard Syndikus ist kein Rechtsanwalt mehr


Der mehrfach rechtskräftig verurteilte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus (Fall1, Fall 2) ist nach einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs München, welches mittlerweile auch vom BGH bestätigt wurde, nunmehr rechtskräftig aus der Anwaltschaft ausgeschlossen:

„Da die Verfehlungen des Betroffenen jedoch schwer wiegen, liegt bei der gebotenen Gesamtschau eine Gefährdung der Rechtspflege vor. Die Ausschließung aus der Anwaltschaft ist zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege geeignet, erforderlich und zumutbar.  „

Quelle: gesetze-bayern.de